Der Nationalrat hat am Montag mit 106 zu 73 Stimmen entschieden, dass der inländische und grenzüberschreitende Onlinehandel nicht aus dem Buchpreisbindungsgesetz ausgeklammert werden soll. Der Nationalrat hat damit dem Vorschlag von Bruno Frick, der im Ständerat noch mit 23 zu 18 Stimmen angenommen wurde, eine Absage erteilt.
«Eine Mindestpreisvorschrift, wie sie im Bandbreitenmodell enthalten war, wirkt sich nach Interpretation des Europäischen Gerichtshofes als mengenmässige Einfuhrbeschränkung aus und ist deshalb europarechtlich sehr fragwürdig», erklärte Bundesrat Schneider-Ammann die Haltung der Regierung in der Ratsdebatte am Montag. Der Bundesrat sprach sich deshalb dafür aus, den grenzüberschreitenden Handel generell von der Buchpreisbindung auszunehmen. «Zuerst sagt man Ja zur Wiedereinführung der Buchpreisbindung und anschliessend sagt man Ja zur Ausnahmeregelung für den Buchhandel über das Internet, das ist de facto in der Auswirkung das Nein zur Buchpreisbindung, einfach durch die Hintertür. Das ist nicht ehrlich», entgegnete SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr.
Neben der SP, der CVP und der BDP zeigte sich auch die Gewerkschaft Comedia glücklich über den Entscheid des Nationalrates. «Würde der Onlinehandel aus dem Buchpreisbindungsgesetz ausgenommen, wäre der stationäre Buchhandel existenziell bedroht», so die Gewerkschaft. Profitieren würden hingegen die Onlineverkaufskanäle etwa von Amazon oder Exlibris.




