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Montag
26.01.2004

Im Streit um den illegalen Tausch von musikalischen Werken über das Internet hat der Betreiber der umstrittenen Online-Tauschbörse Kazaa von einem US-Bezirksgericht grünes Licht für einen Gegenangriff erhalten. Die Softwarefirma Sharman Networks will ihrerseits nun die Musikindustrie wegen Verletzung von Urheberrechten verklagen, teilte das Unternehmen am Montag mit. Die Musikindustrie habe in unzulässiger Weise die urheberrechtlich geschützte Software der so genannten Peer-to-Peer-Tauschbörse genutzt, um Nutzerdaten auszuspionieren und defekte Dateien in das Tauschnetzwerk zu schleusen. Der Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) hatte in den vergangenen Monaten Nutzer solcher Tauschbörsen ermittelt und vorwiegend Privatleute mit einer spektakulären Klagewelle überzogen.

Die US-Unterhaltungsindustrie hatte Sharman Network im Jahr 2002 wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht gezogen. Nach der juristisch verfügten Schliessung des einstmaligen Pioniers Napster entwickelte sich die Musiktauschbörse Kazaa mit einer neuen Technik schnell zur populären Alternative. Im so genannten Peer-to-Peer-Verfahren werden die Daten statt über einen zentralen Server über das Netzwerk der jeweils verbundenen Personal Computer ausgetauscht. Das mittlerweile im südpazifischen Vanuatu ansässige Unternehmen versucht seit einiger Zeit, seine technologische Plattform als legalen Vertriebskanal für urheberrechtlich geschützte Medien zu vermarkten. In der Klage wirft das Unternehmen der Musikindustrie auch vor, gegen das Kartellrecht verstossen zu haben, indem sie verhindert habe, dass Sharman Networks gemeinsam mit Partner Altnet legale Kopien von Musikstücken und Filmen vertreiben konnte.