Ob eine gefälschte Luxusuhr oder eine Marken-Handtasche, die so tut als ob: Fake-Produkte, die über die Grenze in die Schweiz geschickt werden, soll der Zoll künftig einfacher abfangen und schreddern können.
Die gefakten Markenprodukte sind in der Regel kleine Fische: Bei 90 Prozent der an der Grenze aufgegriffenen Fälschungen handelt es sich um Kleinsendungen mit lediglich zwei, drei Gegenständen.
Das heutige Netz der Zollbehörden ist dafür zu weitmaschig, findet der Bundesrat. Bevor eine Schandware vernichtet werden kann, muss hin- und herkommuniziert werden. Sowohl die Inhaber der Markenrechte wie auch die Besteller der Ware müssen nämlich informiert werden, bevor ein Päckli schliesslich in den Container wandern darf.
Dieser Aufwand sei «in den meisten Fällen unnötig», so der Bundesrat in seiner Mitteilung vom Mittwoch. Dies, weil die Bestellerinnen oder Besteller «in den allermeisten Fällen» ohnehin anerkennen würden, dass man ihnen ein X für ein U vorgemacht hat. So würden sie «in den allermeisten Fällen» auch der Vernichtung zustimmen.
Im vereinfachten Verfahren, das der Bundesrat nun in einen Gesetzesentwurf gegossen hat, müssen die Behörden – neu soll das Institut für Geistiges Eigentum zuständig sein – nur jene Person informieren, die die Ware bestellt hat. Nicht aber die Markeninhaber. Das spart Papierkram.
Nur wenn die Bestellerin oder der Besteller die Vernichtung ablehnt – es gibt schliesslich ja auch noch die Minderheiten der Fake-Fans und der Marken-Ignoranten –, wird der Rechteinhaber informiert.