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Dienstag
09.03.2010

Erstmals in Europa ist das Online-Angebot eines Medienunternehmens medienwissenschaftlich analysiert worden. Die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in Auftrag gegebene Studie gibt Hinweise darauf, ob die Internetseiten sowie die Links des Online-Auftrittes der SRG mit ihrer Konzession übereinstimmen. Das Resultat der Untersuchung, die vom Bakom am Dienstag veröffentlicht wurde, präsentiert sich klar: Rund 90 Prozent aller untersuchten Seiten wurden weitgehend als «konzessionskonform», mehr als zwei Drittel des Angebots als eindeutig «konzessionskonform» eingestuft. Bei gut 5 Prozent kann die Konzessionskonformität mit einiger Sicherheit angenommen werden. Dies deswegen, weil es sich bei den Inhalten um Berichte zu Ereignissen handelt, welche höchstwahrscheinlich auch in den Radio- und TV-Sendungen der SRG abgedeckt wurden.

Bei knapp 10 Prozent der untersuchten Seiten wurde die Konzessionskonformität als «unklar» eingestuft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Konzession verletzt ist. Vielmehr konnte im Rahmen der Studie nicht belegt werden, ob der Programmbezug gegeben ist oder nicht. «Unter diesem Vorbehalt sind bei bestimmten Seiten - insbesonders bei interaktiven Seiten - einige Kategorien als kritisch zu beurteilen. So konnte bei den redaktor- oder nutzergenerierten Angeboten (Blogs) der konzessionsrechtlich geforderte Sendungsbezug nicht nachgewiesen werden.» So der Kommentar von Vera Beutler von der Bakom-Abteilung Radio und Fernsehen.

Die Online-Auftritte der öffentlichen Radio- und Fernsehsender werden europaweit intensiv diskutiert. Für private Veranstalter und Verlage stellen sie eine direkte Konkurrenz zu den eigenen Internet-Angeboten dar. Auch in der Schweiz kommt der Ausgestaltung des Online-Angebots der SRG eine grosse politische Bedeutung zu. Dieses war denn auch im Vorfeld der Konzessionserteilung im November 2007 Gegenstand von engagierten Diskussionen. Im Ergebnis wurde in der SRG-Konzession festgehalten, dass die Online-Angebote einen direkten zeitlichen und thematischen Bezug zu den Radio- oder Fernsehprogrammen der SRG aufweisen müssen. Die Studie kann auf dem Link eingesehen werden:
http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/00509/01188/03240/index.html?lang=de