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Mittwoch
17.05.2023

IT / Telekom / Druck

Einzig die Swisscom war an der Grundversorungskonzession interessiert, heisst es bei der ComCom. (Bild © Swisscom)

Einzig die Swisscom war an der Grundversorungskonzession interessiert, heisst es bei der ComCom. (Bild © Swisscom)

Das halbstaatliche Unternehmen Swisscom wird auch künftig die Grundversorgung im Fernmeldebereich sicherstellen.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat entschieden, der Swisscom die Konzession für die Grundversorgung für den Zeitraum ab 2024 bis Ende 2031 zu erteilen. 

Damit sei sichergestellt, «dass das vom Bundesrat erweiterte Leistungsangebot umgesetzt wird», teilte das Sekretariat der ComCom am Dienstag mit.

Eine Interessenabklärung bei den grössten, für die Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt habe ergeben, «dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten interessiert ist», heisst es weiter.

Eine Ausschreibung der Grundversorgungskonzession für den Zeitraum ab 2024 würde somit nicht unter Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Für diesen Fall sieht das Fernmeldegesetz vor, dass die ComCom eine Anbieterin zur Erbringung der Grundversorgung heranziehen kann.

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet. Diese definiert Inhalt und Umfang der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2024. Ab diesem Zeitpunkt kann man zwischen dem bisherigen Internet mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit 80 Mbit respektive 8 Mbit/s wählen.

Dabei gilt neu explizit das Subsidiaritätsprinzip: Wenn die Swisscom-Konkurrenten an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellen, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort für die Swisscom nicht mehr.