Das Kantonsgericht St. Gallen hat den ehemaligen Verleger und Chefredaktor der Rapperswiler Gratiszeitung vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. «Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das höchste St. Galler Gericht unserer Argumentation gefolgt ist», kommentierte Hug das Urteil.
In der Verhandlung vor dem Kantonsgericht St. Gallen ging es um einen Artikel über einen Kesb-Beistand, in dem der ehemalige Chefredaktor der «Obersee Nachrichten» die Begriffe «Erpressung» und «faktischer Raub» benutzt hatte.
Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach hatte Bruno Hug am 19. Januar 2017 in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. Dieses Urteil wurde am Mittwoch vom Kantonsgericht aufgehoben.
In der Zusammenfassung der Entscheidungsgründe, die dem Klein Report vorliegt, heisst es: «Der Beschuldigte brachte mit den Formulierungen `faktischer Raub` und `Wenn dem so war, war das Erpressung, denke ich` polemisch zugespitzt zum Ausdruck, wie er das Verhalten des Privatklägers im vorliegenden Kontext interpretierte.»
Die «Erpressung» sei dabei im Sinne von «Druckausübung» zu verstehen. Beim Raub liesse insbesondere das «faktisch» darauf schliessen, dass der Begriff lediglich im übertragenen Sinn zu verstehen sei.
«Unter diesen Umständen erweckten die Äusserungen des Beschuldigten beim unbefangenen Durchschnittsleser jedenfalls nicht den Eindruck, dass der Privatkläger eine Erpressung oder einen Raub im strafrechtlichen Sinn begangen hat», steht in der Zusammenfassung weiter.
Soweit mit dem Wort Erpressung eine unzulässige Druckausübung zum Ausdruck gebracht worden sei, gelinge dem Beschuldigten nach Auffassung des Gerichts der Wahrheitsbeweis, dass eine solche Druckausübung auch tatsächlich stattgefunden habe.