Die abrupte Einstellung der Pendlerzeitung «Metropol» am 13. Februar 2002 und die dadurch entstandene Massenentlassung hat das Obligationenrecht und das Mitwirkungsgesetz verletzt. Das Zürcher Obergericht hat ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts vom 18. Dezember 2002 bestätigt. Damit seien die ausgesprochenen Kündigungen missbräuchlich. Metro Schweiz AG hatte gegen das Urteil des Obergerichts keine Berufung eingelegt. Deshalb wird Metro Schweiz AG nun den fünf klagenden Journalisten je einen Monatslohn auszahlen müssen, wie Metro-Anwalt Thomas Koch auf Anfrage des Klein Reports am Mittwochnachmittag bestätigte. Die Forderungen belaufen sich insgesamt auf 40 000 Franken. Weitere Klagen von Redaktionsmitgliedern befürchtet er allerdings nicht: «Die Frist zur Einreichung solcher Klagen ist bereits angelaufen.»
Mit grosser Genugtuung nehmen die Journalistenvertretungen das Urteil zur Kenntnis. «Ein seriöses Unternehmen darf es sich nicht leisten können, die gesetzlichen Mindestbestimmungen zu umgehen. Nun bleibt noch darüber zu wachen, dass den Klägerinnen und Klägern die ihnen gerichtlich zugesprochene finanzielle Entschädigung termingerecht ausbezahlt wird», teilten sie am Mittwoch in einem gemeinsamen Communiqué mit. Es ist dies das erste Mal, dass die Journalistenverbände/Gewerkschaften bei einer Massenentlassung ein solche Feststellungsklage eingereicht haben, erklärte Zentralsekretär Alexander Sami am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. Vergleiche auch «Metropol» hat missbräuchlich gekündigt
Mittwoch
11.06.2003