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Samstag
12.12.2009

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) kontrolliert regelmässig verschiedene Lokalradios bezüglich Einhaltung der Werbe- und Sponsoringvorschriften; dabei mussten mehrere Aufsichtsverfahren eröffnet werden. Nur vier von 19 kontrollierten Programmen wurden nicht beanstandet. Bei der Mehrheit der Rechtsverletzungen handelt es sich um werbliche Auftritte von Sponsoren, wie das Bakom am Freitag berichtete.

Im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion hat das Bakom im Juni dieses Jahres bei 19 Lokalradios eine Stichprobe durchgeführt. Kontrolliert wurden jene lokalen Radioveranstalter, welchen das UVEK im Juli 2008 eine Konzession erteilt hat. Gegen 15 Veranstalter reichte das Bundesamt ein verwaltungsrechtliches Aufsichtsverfahren ein, weil Verletzungen der Werbe- und Sponsoringbestimmungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vermutet wurden. Es handelte sich um Verstösse im Sponsoring- und Werbebereich, wo Werbung und Redaktion nicht klar situiert waren, wie das Bakom weiter mitteilte.

Das Bakom hat in der Zwischenzeit in den meisten Verfahren Verfügungen erlassen, in welchen Rechtsverletzungen festgestellt wurden und in welchen die Veranstalter aufgefordert wurden, nicht gegen Richtlinien zu verstossen. Noch sind nicht alle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Als Beschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.