Das öffentlich-rechtliche Radio in Nordrhein-Westfalen soll weniger Werbung ausstrahlen dürfen, wie der Landtag in Düsseldorf in der Beratung des neuen WDR-Gesetzes entschieden hat. Statt der bisher erlaubten 90 Werbeminuten pro Tag in drei WDR-Programmen werden ab 2017 nur noch 75 Minuten auf zwei und ab 2019 nur noch 60 Minuten auf einem Programm gestattet sein.
«Eine Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk ist für den Erhalt der Vielfalt gerade auf der lokalen und regionalen Ebene und für die Zukunftssicherung des privaten Hörfunks unerlässlich», sagte am Dienstag Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).
Die DLM habe bereits 2011 eine Werbebeschränkung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlangt: «Ich hoffe sehr, dass dies bei der nächsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags für alle öffentlich-rechtlichen Sender festgeschrieben wird», versuchte Schneider den nordrhein-westfälischen Reformschwung auf nationale Ebene zu lenken.
Mit dem neuen finanziellen Spielraum wäre es für die Privatradios einfacher, auch in die digitale terrestrische Radioverbreitung DAB+ zu investieren, so Schneider weiter. Die in der DLM vertretenen 14 Landesmedienanstalten beaufsichtigen den privaten Rundfunk in den einzelnen Bundesländern.