Die Medien erhalten noch keinen Einblick in die Verfügung, mit der das Strafverfahren gegen den ehemaligen Armeechef Roland Nef eingestellt wurde. Das Bundesgericht habe einer Beschwerde Nefs aufschiebende Wirkung erteilt, mit der er einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts umstossen will. Dies berichtete die NZZ in ihrer Printausgabe vom Donnerstag. Nef wird Nötigung seiner Ex-Lebenspartnerin vorgeworfen.
«Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte eine Verfügung der Staatsanwaltschaft I bestätigt, mit der im Dezember 2008 die Herausgabe der Einstellungsverfügung mit gewissen Abdeckungen angeordnet worden war», heisst es im Artikel weiter. Laut der Verfügung des präsidierenden Mitglieds der I. Öffentlich-rechtlichen Abteilung rechtfertige es sich, «zur Erhaltung des bestehenden Zustandes während des vorliegenden Beschwerdeverfahrens» aufschiebende Wirkung zu erteilen.
Damit dürfe die fragliche Einstellungsverfügung nicht herausgegeben werden, bevor das höchste Gericht über Roland Nefs Beschwerde entschieden hat. Das Bundesgericht hatte sich bereits am 14. Januar 2010 mit dem Streit befasst und entschieden, dass zunächst das Verwaltungsgericht die Herausgabe der Verfügung prüfen müsse.
Die Verlage Axel Springer Schweiz und «Weltwoche» sowie zwei Journalisten von «Beobachter» und «Weltwoche» hatten Einblick in diese Einstellungsverfügung verlangt.
Donnerstag
12.08.2010




