Content:

Dienstag
16.07.2002

Wer eine Ergänzungsleistung bezieht, muss seit 2001 keine Radio- und Fernseh-Empfangsgebühren zahlen. Die Nidwaldner Regierung findet es falsch, wenn die anderen Gebührenzahler oder die Kantone den Ausfall kompensieren müssen. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, befürchtet der Nidwaldner Regierungsrat jährliche Mehrkosten zu Lasten des Kantons in der Höhe von 230 000 Franken. Er verlangt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass der Bund für die Kosten aufkommt. Mehr dazu: Gratis Radio und Fernsehen für EL-Bezüger.