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Dienstag
22.12.2020

Digital

Das E-Voting-System erhält eine neue Chance und wird neu ausgerichtet: «Die Kantone sollen wieder begrenzte Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen können und dabei vollständig verifizierbare Systeme einsetzen», heisst es vonseiten des Bundesrates am Montag.

Präzisere Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften, die engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie eine wirksame Überprüfung im Auftrag des Bundes sollen die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe gewährleisten, heisst es.

Die vollständige Verifizierbarkeit erlaube es, Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen. «Zudem sollen erhöhte Transparenzvorschriften und ein verstärkter Einbezug von unabhängigen Fachpersonen in die Konzeption, Entwicklung und Prüfung von E-Voting-Systemen dazu beitragen, einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung zu etablieren», heisst es weiter, wobei zur Unterstützung auch der Dialog mit der Wissenschaft verstetigt werden soll.

Mit einer Vernehmlassung würden nächstes Jahr die Rechtsgrundlagen angepasst.