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Freitag
01.03.2002

In Deutschland haben Autoren, freie Journalisten, Übersetzer und andere Kreative der Medienwirtschaft künftig Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Am Freitag stimmte der deutsche Bundesrat abschliessend dem neuen Urhebervertragsrecht zu. Nun müssen Verlage und freie Mitarbeiter dafür Regelungen aushandeln, die aber nicht rechtsverbindlich sind. Autoren profitieren zudem von einer stärkeren Beteiligung am Erfolg ihrer Werke als bisher. Die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sagte, dies sei ein grosser Tag für die steigende Zahl freiberuflicher Urheber in Deutschland. Eine solche Regelung habe der Gesetzgeber schon seit 1965 versprochen.