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Mittwoch
02.07.2003

Die zuständige Nationalratskommission (KVF) will Tendenzen zur Medienkonzentration bei Radio und Fernsehen bekämpfen. Sie hat die Konzessionsvoraussetzungen für Privatstationen wesentlich verschärft. Eine Konzession darf nach Kommissionsbeschluss nur erteilt werden, wenn ein Bewerber im Versorgungsgebiet über keine marktbeherrschende Stellung verfügt. Ein Verlag, der in einer Region ein marktbeherrschendes Printmedium herausgibt, ist daher von einer Radio- oder TV-Konzession im gleichen Raum ausgeschlossen.

Einstimmig sprach sich die Kommission dafür aus, dass ein Medienunternehmen maximal zwei Fernsehkonzessionen und zwei Radiokonzessionen erwerben kann. So soll verhindert werde, dass ein Unternehmen in der Schweiz ein Netzwerk mit lokal konzessionierten Stationen betreiben kann. Wie die KVF am Mittwoch weiter mitteilte, sollen nichtkommerzielle Privatradios in Agglomerationen mit Kontrastprogrammen zur SRG keinen Anteil an den Radio- und Fernsehgebühren erhalten. Der Anteil des Gebührensplittings zu Gunsten der Privaten soll begrenzt werden.

Maximal 4% der Empfangsgebühren sollen für die Unterstützung von lokalen Stationen reserviert bleiben. Programmveranstalter sollen keinen Gewinn ausschütten dürfen. Bei den Bestimmungen über die Rolle der SRG folgte die Kommission weitgehend dem Entwurf des Bundesrats. So beliess sie dem Bundesrat die Möglichkeit, Quoten zu Gunsten der schweizerischen Kultur festzulegen. Einstimmig angenommen wurde die Verpflichtung, mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz zu produzieren. Die SRG soll nicht nur das einheimische Musik- und Filmschaffen, sondern auch die Literatur berücksichtigen. Die Beratung des RTVG wird am 11./12. August fortgesetzt. Alles zum neuen RTVG im Archiv