Mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung hat die Nationalratskommission (KVF) das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet. Jedoch stehen noch 51 Minderheitsanträge aus, sodass die Diskussion in der belasteten Dezembersession nicht möglich sei und auf Frühling verschoben werden musste. Wie KVF-Präsident Peter Vollmer (SP/BE) am Dienstag ausführte, hat die Kommission eine tragfähige Grundlage für die Ausgestaltung der künftigen Radio- und Fernsehlandschaft geschaffen. Diese gewährleiste Medienvielfalt, ohne die SRG in ihrer Substanz zu schädigen.
Die KVF unterzog das RTVG einer zweiten Lesung. Dabei schwächte sie mit 11 zu 10 Stimmen die Bestimmungen gegen die Medienkonzentration ab. Ein marktbeherrschendes Medienunternehmen soll eine Programmkonzession erhalten, sofern es die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet. Auch führte die Kommission die Möglichkeit ein, dass nicht-kommerzielle Privatradios in Agglomeration wie Radio Cité in Genf oder Ra Be in Bern SRG-Gebührengelder erhalten können. Zudem sollen Spartenprogramme der SRG nicht eingeschränkt werden, solange sich keine privaten Stationen bewerben.
Sonst blieb die KVF auf ihrer Linie. Sie dehnte das Werbeverbot auf alle alkoholischen Getränke und Medikamente aus. Für Radio-Programme der SRG soll ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot gelten. Daran hielt die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen fest. Eine klare Unterscheidung zwischen Sponsoring und Werbung sei nicht möglich, sagte Vollmer. Für die konzessionierten Privatstationen lege der Bundesrrat in einer Verordnung die Unterbrecherwerbung und die maximale Werbedauer fest. Damit werde eine «asymmetrische» Werbeordnung zwischen SRG und Privaten eingeführt.
Grundsätzlich hielt sich KVF an die Konzeption des Bundesrates, der einen starken Service public durch die SRG sichern und die Chancen der Privaten verbessern will. Neu sollen Private von den SRG-Gebühreneinnahmen von derzeit 1,1 Milliarden maximal 4% erhalten, was einer Erhöhung von 12 auf 44 Millionen entspricht.
Bei der Behördenorganisation lehnte die KVF eine neue Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien ab. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wird beibehalten. Auf einen Beirat zur Beobachtung des Programmschaffens der SRG wird verzichtet. Dafür sollen gemeinsame Ombudsstellen für SRG und private Programmveranstalter in jeder Sprachregion geschaffen werden, die von der UBI gewählt werden und ihr unterstellt sind. Der Bundesrat soll Publikumsräte für alle konzessionierten Programmveranstalter wählen. Deren Besetzung wird öffentlich ausgeschrieben. Die von der SRG betriebene Publikumsforschung soll künftig einer unabhängigen Stiftung anvertraut werden, der die SRG, die Privaten und die Werbewirtschaft angehören. Die Stiftung soll aus SRG-Gebührengeldern finanziert werden.
Vollmer rechnet mit einer zweitägigen Beratung, was erst in der Frühjahrssession möglich sei. Vergleiche auch: Nationalratskomission diskutiert über RTVG
Dienstag
11.11.2003