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Mittwoch
03.03.2004

Der Nationalrat hat während seiner Debatte zum neuen RTVG folgende Pflöcke eingeschlagen - eine Zusammenfassung für Schnellleser, die laufend ergänzt wird:
- Die Privatstationen in der Schweiz dürfen neu Alkoholwerbung für Bier und Wein, politische Werbung für Parteien, Amtsträger, Abstimmungsthemen und religiöse Werbung senden. Für die SRG blieben diese Werbethemen tabu.
- Heilmittel-Werbung wird nicht absolut verboten.
- Das Werbeverbot für Tabak bleibt unbestritten.
- In den Radioprogrammen der SRG ist die Werbung verboten. Sponsoring ist aber weiterhin erlaubt, wenn dabei keine Werbebotschaften eingebaut werden.
- Die Werbevorschriften für die TV-Programme der SRG sollen vom Bundesrat geregelt werden. Gemäss Moritz Leuenberger soll die Werbezeit weiterhin bei bis 8% des Programms bleiben.
- Unterbrecherwerbung bei den SRG-TV-Programmen soll verboten werden - mit Ausnahme von Werbung in Pausen von übertragenen Ereignissen, so etwa bei Fussballspielen.
- Verkaufssendungen sollen bei der SRG verboten werden, nicht aber bei den Privaten.
- Keine Quotenregelung für das Abspielen von Schweizer Musik und Filmen für Radio und TV.
- Keine Verminderung der Anzahl Sender/Programme der SRG.
- Zur Beobachtung des Programmschaffens der SRG wird kein Beirat eingesetzt.