Wenig Freude dürfte die SRG am Entwurf für das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) haben. Nicht nur, dass sie mehr von ihrem finanziellen Kuchen abgeben muss, sondern ihr werden auch neue Auflagen auferlegt. So soll gemäss «NZZ am Sonntag» die Werbung in den öffentlich-rechtlichen Radioprogrammen explizit verboten werden. Auch behält sich der Bundesrat vor, das Sponsoring aus einzelnen Programmen der SRG auszuschliessen. Zudem würden der SRG «die Veranstaltung regionaler Programme untersagt». Nur in ihrem Radioprogramm dürften regionale Fenster (Regionaljournale) stattfinden. Ebenfalls gegen die Wünsche der SRG soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, Mindestanteile für die Berücksichtigung des schweizerischen Musik- und Filmschaffens vorzuschreiben.
Ferner soll der SRG ein Beirat zur Seite gestellt werden. Er hätte zu kontrollieren, «wie die SRG ihren Programmauftrag erfüllt». Der Beirat aus drei sprachregionalen Kammern «unterliegt keinen Weisungen. Er ist unabhängig von der SRG.» Jeweils drei Mitglieder dieses Beirates sind vom Bundesrat zu wählen. Die restlichen sechs Mitglieder sind durch die vom Bundesrat gewählten Mitglieder zu bestimmen. Auch wenn die SRG beim Beirat keine Mitbestimmung hat, finanzieren muss sie ihn aus den Empfangsgebühren, heisst es weiter im Gesetzesentwurf. Gegen das neue Organ hat die SRG im Vernehmlassungsverfahren protestiert mit der Begründung, sie habe mit dem Publikumsrat bereits ein Kontrollorgan. Diesem jedoch werfen Kritiker eine zu grosse SRG-Nähe vor.
Laut «NZZ am Sonntag» bekämpfe SRG-Generaldirektor Armin Walpen die geplante Regelung. Dem Vernehmen nach versucht er, durch intensives Lobbying Korrekturen am vorliegenden Lösungsvorschlag zu erwirken.
Sonntag
20.10.2002