Die Schweizer Lokalradios und Regionalfernsehen können aufatmen: Gemäss Entwurf zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sollen die Privaten bis zu 46 Millionen Franken aus den SRG-Gebühren erhalten. Dies entspräche einem Anteil von maximal vier Prozent der gesamten Empfangsgebühren, berichtete die «NZZ am Sonntag». Bisher haben die Lokalen 12 Millionen Franken von den 1,15 Milliarden Gebührengeldern erhalten. Die SRG konnte über eine Milliarde Franken verfügen.
Mit der Neuregelung würde der Zustupf nun verdoppelt. Maximal 12 Privat-TVs sollen in den Genuss von jährlich 2 Mio. Franken kommen. Die restlichen 22 Millionen würden an die Radios verteilt und für die Weiterentwicklung von Technologien eingesetzt. Um die Verteilung gerecht zu machen, sehe der Entwurf laut «NZZ am Sonntag» pro Versorgungsgebiet eine Konzession mit Gebührenanteil vor. Damit verbinde das Gesetz einen Leistungsauftrag. Kein Geld hingegen ist für sprachregionale Sender wie Star TV vorgesehen.
Weitere Neuerung des Gesetzesentwurfs zugunsten der Privaten: Sie dürfen für Wein und Bier werben, zudem sollen die Möglichkeiten bei der Unterbrecherwerbung ausgebaut werden. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, soll am 30. Oktober vom Bundesrat verabschiedet werden. Vorgesehen ist, dass es 2005 in Kraft tritt.
Sonntag
20.10.2002