Das neue ORF-Gesetz sieht die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks (ORF) in eine Stiftung vor. Verschiedene Klauseln werden dabei verhindern, dass Politiker in den Stiftungsrat gewählt werden können. Dem Hauptabendprogramm wird zudem geboten, ein «in der Regel anspruchsvolles Programm» anzubieten. Der ORF habe sich in Inhalt und Auftritt von den Kommerziellen zu unterscheiden. Besonders berücksichtigt werden sollen Gehörlose und heimische Volksgruppen. In der neuen Gesetzgebung wurden die Werberegelungen so abgeändert, dass Product Placement in Zukunft nur in Kinofilmen, Fernsehfilmen, Serien und Sportsendungen möglich sein wird. Unterbrecherwerbung soll es nur noch beim Sport geben und dort, wo der ORF keinen Einfluss auf das Programm hat. Eingeschränkt werden sollen auch Werbeauftritte der Printmedien und Werbung für ORF-Radios im Fernsehen und umgekehrt.
Donnerstag
05.07.2001