Auf den 1. August hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur (FiG) in Kraft gesetzt. Ein wichtiges Gesetzesziel ist die Angebotsvielfalt. Bei Videos und DVDs kommt es jedoch zu einer Angebots-Beschränkung. Bundesrätin Ruth Dreifuss zeigte sich am Freitag am Filmfestival Locarno erfreut über das neue Filmgesetz. Es biete dem Bund ein modernes Instrumentarium für die Filmkulturpolitik, «mit dem die Schweiz Chancen hat, ihre Rolle als Land der Angebotsvielfalt im Kino beizubehalten und zu entwickeln», erklärte sie in Locarno.
Änderungen für Verleihfirmen und Kinos: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Angebotsvielfalt zu garantieren. Mit einer Branchenvereinbarung wollen sie selber Massnahmen treffen, falls die Vielfalt verletzt sein sollte. Erst wenn keine Einigung zustande kommt, wird der Bund tätig. Eine neue Kinofilmstatistik soll zudem helfen, die Wirkungen der Filmkulturpolitik des Bundes besser zu evaluieren. «Unsere Statistiken müssen verbessert werden», zeigte sich Dreifuss selbstkritisch.
Förderung des Schweizer Films: Das Filmgesetz soll auch dem Schweizer Film bessere Erfolgschancen verschaffen, sagte Filmliebhaberin Dreifuss. Mit der nun gesetzlich geregelten erfolgsabhängigen Förderung von Schweizer Filmen soll der Erfolg an der Kinokasse belohnt werden. Zudem versprach Dreifuss eine weitere «vorsichtige und bescheidene» Erhöhung der Bundessubventionen.
Änderungen für Video und DVDs: Negative Folgen hat das neue Filmgesetz für die Angebotsvielfalt bei Videos und DVDs. Die im Zusammenhang mit dem FiG erfolgte Änderung des Urheberrechtsgesetzes führt zur Verminderung des Angebots in den Fachgeschäften. Insbesondere dürfen in der Schweiz ab sofort gewisse Klassiker und Filme in der Originalsprache nicht mehr verkauft werden. Bundesrätin Dreifuss bedauerte, dass Videohändler nun in Schwierigkeiten kommen könnten. Kleiner Trost für die Konsumenten: Sie können die in den Schweizer Regalen fehlenden Filme ganz einfach über das Internet kaufen. Allerdings dürfte dies kaum im Sinne des Gesetzes und der Kinobranche sein, welche die Gesetzesänderung initiierte.
Freitag
02.08.2002