Der Bundesrat hat mit dem revidierten Fernmeldegesetz beschlossen, dass Kundinnen und Kunden ab 2021 besser vor Telefonwerbung geschützt werden müssen. Beim Roaming müssen die Anbieter künftig haargenau abrechnen.
Neben unlauterer Werbung müssen die Schweizer Telekomanbieter ihre Kunden in Zukunft auch vor Werbeanrufen von einer nicht im Verzeichnis registrierten Nummer schützen. Das schreibt das neue Fernmeldegesetz vor, das ab dem 1. Januar in Kraft tritt und vom Bundesrat verabschiedet wurde, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die Änderungen würden in erster Linie die Verordnung über die Fernmeldedienste betreffen. Mit diesen Anpassungen will der Bundesrat die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten stärken.
So ist zum Beispiel auch neu vorgeschrieben, dass das Roaming sekundengenau abgerechnet werden muss. Grosszügige Aufrundungen durch Swisscom, Sunrise und Co. sind also in naher Zukunft Tabu.
Damit fährt die Schweiz aber im Vergleich zu den Nachbarländern nach wie vor einen anderen Weg: Bereits seit Mitte 2017 bezahlen Kunden von Netzbetreibern aus der EU, die in einem Mobilnetz eines anderen EU-Landes unterwegs sind, keine Roaming-Gebühren.