«In den vergangenen Jahren haben immer wieder spektakuläre Redaktionsdurchsuchungen im Zuge von Ermittlungsverfahren Aufsehen und Ärger erregt», sagte die deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Der hohe Wert der Pressefreiheit sei oft nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Redaktionsgeheimnis in Deutschland soll nun durch ein neues Gesetz zur Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts gestärkt werden. Am Freitag verabschiedete der Bundestag den eingebrachten Gesetzesentwurf. Der bis anhin gültige Informantenschutz garantierte zwar, dass Journalisten die Quelle ihrer Information nicht preisgeben müssen, er schützte die Medien aber nicht vor der Beschlagnahmung des recherchierten Materials. Das neue Gesetz weitet das Zeugnisverweigerungsrecht auf von Journalisten zusammengetragenes schriftliches und filmisches Material aus. Ein Journalist darf die Aussage jedoch nicht verweigern, wenn seine Informationen der Aufklärung einer schweren Straftat dienen. Das Gesetz hält fest, dass die Verhältnismässigkeit zwischen dem Aufklärungsinteresse und der Pressefreiheit von Richtern geprüft werden muss. Der Deutsche Journalistenverband (DVJ) begrüsste den Entscheid: «Die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Redaktionsgeheimnisses, aber auch des Vertrauensverhältnisses zwischen Journalisten und ihren Informanten.»
Freitag
06.07.2001