Das revidierte Geheimdienstgesetz, das das deutsche Parlament am Freitag diskutieren wird, will dem Bundesnachrichtendienst (BND) ausdrücklich erlauben, ausländische Journalisten zu überwachen. Kollegen aus europäischen Ländern dagegen sollen besser geschützt werden.
Die Rechtslage ausländischer Staatsangehöriger, die in Deutschland journalistisch arbeiten, war bisher schon «schwammig». Statt hier Klarheit zu schaffen, hat die Bundesregierung in ihrem Vorentwurf den Rechtsschutz kurzerhand gestrichen. Sie sei dabei, «eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit» zu Legalität zu verhelfen, kritisiert die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG).
Bisher sahen die deutschen Überwachungsgesetze Ausnahmeregeln für Journalisten vor. «Im neuen BND-Gesetz aber ist an keiner einzigen Stelle ein Hinweis darauf zu finden, dass Journalisten nicht ausgespäht werden dürfen.» Besonders Journalisten aus Nicht-EU-Ländern dürften damit in das Visier des Nachrichtendienstes geraten. «Offenbar betrachtet die Bundesregierung Pressefreiheit als ein deutsches Exklusivrecht, um das sie sich im Ausland nicht zu scheren braucht», spitzte Reporter ohne Grenzen seine Kritik zu.
Laut dem Gesetzesentwurf darf der BND deutsche Journalisten nicht überwachen, Europäer nur eingeschränkt, Bürger von Drittstaaten hingegen immer dann, wenn dies die «Handlungsfähigkeit» Deutschlands sicherstellen oder «Erkenntnisse von aussen- und von sicherheitspolitischer Bedeutung» bringen kann. Damit würden Journalisten «rasch in den Fokus der Geheimdienste geraten», kritisiert ROG, «insbesondere wenn sie mit Informanten kommunizieren».