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Dienstag
25.06.2002

Die Neubeurteilung des Prozesses gegen «L`Objectif»-Chefredaktor Jean-Marc Angéloz wegen übler Nachrede wird auf August verschoben. Das Kantonsgericht des Kantons Freiburg gewährt Angéloz mehr Zeit, um seine Verteidigung neu organisieren zu können. Grund: Sein Verteidiger, der Berner Fürsprecher Rainer Weibel, ist in ein Disziplinarverfahren verwickelt. Ihm wird vorgeworfen, er habe sich durch seinen Klienten instrumentalisieren lassen. Der Rechtsstreit gegen Angéloz geht auf das Jahr 1997 zurück. In fünf Artikeln über den Völkermord in Ruanda hatte Angéloz einen Hutu-Ruander als «Nazi» bezeichnet. In einem weiteren Artikel hatte er der «Vereinigung der Ruander in der Schweiz» angelastet, das für den Genozid an Tutsis verantwortliche Regime unterstützt zu haben. Das Strafgericht verurteilte ihn für diese Äusserungen zu drei Monaten Gefängnis bedingt wegen übler Nachrede. Das Urteil wurde vom Kantonsgericht bestätigt. Angéloz wurde in diesem Verfahren die Einsicht in das Protokoll der erstinstanzlichen Verhandlung verweigert. Nach Ansicht des Bundesgerichts hatten die Freiburger Richter damit Angéloz' Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Deshalb hob das Bundesgericht im Januar 2002 die Verurteilung Angéloz aus formellen Gründen auf. Nun liegt der Fall zur Neubeurteilung beim Freiburger Kantonsgericht.