Die Waadtländer Justiz prüft einen neuen Vorschlag zur Rettung der in finanzielle Schieflage geratenen 4M Technologies. Als Alternative zur Nachlasstundung schlägt das Westschweizer Unternehmen eine Nachlassdividende vor. Der neue Vorschlag komme etwas überraschend, sagte Jean-Paul Darbellay von der Pressestelle der Credit Suisse auf Anfrage der SDA. Eine Nachlassdividende sieht für die Gläubiger eine Rückzahlung in der Höhe von 20 Prozent des investierten Kapitals vor. Dabei ist eine Frist von sechs Monaten einzuhalten. Die CS, die sich finanziell für die 4M eingesetzt hatte, lehne diese Alternative prinzipiell nicht ab. Doch müssten die Gläubiger mitziehen und der von 4M vorgeschlagene Finanzplan müsse glaubwürdig sein, sagte Darbellay. Bei einer Nachlasstundung hätte 4M nochmals sechs Monate Zeit, eine Lösung zu finden. Sollte das Gericht beide Alternativen ablehnen, bleibt der Firma nur die Liquidation. 4M ist seit dem 15. August zahlungsunfähig. Mehr dazu: 4M Technologies von Betriebsliquidation bedroht
Donnerstag
13.09.2001