Nun liegen sie also auf dem Tisch, die Empfehlungen des Schweizer Presserats zum journalistischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Wer ein ausgekügeltes Regelwerk erwartet, läuft ins Leere. Das als «Leitfaden» bezeichnete Dokument, über dessen Erarbeitung der Klein Report bereits berichtet hat, ist sichtlich schlank ausgefallen.
Grund für die Kürze: Gemäss Presserats braucht es derzeit keine neue regelrechte Richtlinie, da die bestehenden des Presse-Kodexes auch für die korrekte Verwendung generativer KI-Programme gelten.
So heisst es in dem am Mittwoch publizierten dünnen Leitfaden gleich an erster Stelle: «Mithilfe von KI-Programmen erzeugte Texte oder Textbausteine dürfen daher nur zurückhaltend, im Bewusstsein ihrer Problematik verwendet werden und müssen vor ihrer Veröffentlichung streng nach den üblichen journalistischen Kriterien (Wahrhaftigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit) überprüft werden.»
Die journalistische Arbeitsweise bleibe, auch wenn KI-Programme verwendet werden, dieselbe, sie orientiere sich an der Wahrheitssuche und verlange einen korrekten Umgang mit Quellen.
Weiter seien KI-erzeugte Inhalte zu deklarieren und die benutzten Quellen müssten «im gleichen Masse bekannt sein, bewertet und genannt werden wie bei einem ‘traditionellen’ journalistischen Beitrag». Irreführende Bilder oder Töne seien zu vermeiden.
Weiter geht es ums Füttern der KI mit sensiblen Daten (grösste Vorsicht geboten) und die Urheberrechte (müssen respektiert und zitiert werden.
Entschieden hat der Presserat noch nicht, ob die Rechte, die der Kodex den Journalistinnen und Journalisten zuerkannt, erweitert werden müssen angesichts der rasanten Entwicklung der KI. Auf die Rechte wird zwar nur sehr selten in Beschwerden rekurriert.
«Da KI aber die ganze Branche durcheinander wirbeln wird und somit auch die Arbeitsbedingungen der Journalisten und Journalistinnen tangiert, wird sich der Presserat auch mit dieser Problematik beschäftigen», schreibt Presserats-Präsidentin Susan Boos im Newsletter vom Mittwoch.