Nach einem zwölfstündigen Verhandlungsmarathon einigten sich der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation Viscom und die Gewerkschaften Comedia und Syna in der Nacht von Montag auf Dienstag auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der schweizerischen grafischen Industrie für die Jahre 2009 bis 2012.
So sollen die Minimallöhne je nach Lohnkategorie - abgestuft auf die Jahre 2009 und 2010/2012 - zwischen 3 und 9 Prozent erhöht werden, wie die Viscom am Dienstag mitteilte. Um der schwierigen Wirtschaftslage in den Weiterverarbeitungsbetrieben Rechnung zu tragen, wurde eine neue Lohnkategorie «Weiterverarbeitung» definiert und bei den handwerklichen Buchbindereien sind beim Berufspersonal tiefere Mindestlöhne von Fr. 125.- für 2009 und von Fr. 175.- ab 2010 möglich.
Neu treffen sich die Vertragsparteien einmal jährlich im 4. Quartal, um die aktuelle Wirtschaftslage zu analysieren und unter Berücksichtigung der Preisentwicklung eine branchenspezifische Lohnempfehlung abzugeben. Ab dem 1. Juli 2009 werden die Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit von heute 100 Prozent auf 75 Prozent und auf den 1. Januar 2010 auf 70 Prozent reduziert, wobei auch in Zukunft auf Unternehmensebene Zuschläge bis 100 Prozent vereinbart werden können. Unternehmen mit reduzierten Zuschlägen haben einen Ausgleich in Geld oder mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer in Zeit zu gewähren. Im Sinne einer Übergangsbestimmung bleiben die Zuschläge für Zeitungsdruckereien bis zum 31. Dezember 2011 unverändert bei 100 Prozent. Schliesslich wurde auch die Vereinbarung über die Lehrbedingungen bereinigt und die Frage der Lohnfortzahlung bei Krankheit neu geregelt.
Im Verlaufe der vergangenen sechs Verhandlungstage wurden bereits andere Massnamen beschlossen: die Neustrukturierung der paritätischen Berufsbildung verbunden mit einem Rückzug der Gewerkschaftseinsprache gegen den neuen patronalen Berufsbildungsfonds der grafischen Industrie, die Einführung von Jahresarbeitszeit auf der Basis eines arbeitsrechtlichen Rahmens, die Fortführung der absoluten Friedenspflicht für die Vertragsdauer des neuen GAV und die Aufrechterhaltung des Prinzips der jährlichen Lohnänderungen auf Unternehmensebene.
Der neue GAV trägt nach Ansicht der Viscom der äusserst angespannten konjunkturellen und strukturellen Situation im grafischen Gewerbe Rechnung. Die Gewerkschaft Comedia wertete es auf Anfrage positiv, dass im GAV weiterhin Minimallöhne vorgeschrieben würden. Ein Wermutstropfen sei dagegen die Kürzung der Nachtzulagen und die fehlende Allgemeinverbindlichkeit.
Dienstag
16.12.2008



