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Freitag
27.10.2023

Medien / Publizistik

Zwei zusätzliche (Lese-)Ferientage am Strand; darauf dürfen sich die Buchhändlerinnen und Buchhändler kommenden Jahres freuen...      (Bild: Wikipedia)

Zwei zusätzliche (Lese-)Ferientage am Strand; darauf dürfen sich die Buchhändlerinnen und Buchhändler kommenden Jahres freuen... (Bild: Wikipedia)

Die Gewerkschaft Syndicom und der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband (SBVV) haben den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Buchhandel neu verhandelt. Die wichtigste Änderung ab 1. Januar 2024: Die Angestellten erhalten zwei Tage mehr Ferien.

Die 40-Stunden-Woche wird allerdings beibehalten. Neu werden die Lohnverhandlungen dafür bereits Anfang Jahr geführt, also nach dem relevanten Weihnachtsgeschäft.

Über vier Jahre haben die Verhandlungen gedauert, heisst es in der Mitteilung. Michael Moser, Zentralsekretär von Syndicom, sagt: «Der neue Gesamtarbeitsvertrag bringt den Buchhändlerinnen und Buchhändlern mit seinen Verbesserungen die verdiente Wertschätzung für ihr tägliches Engagement und die Leidenschaft, die sie in ihren Beruf stecken.»

Und Susanne Bühler, Zentralvorstand SBVV, schreibt: «Der Buchhandel hat mit der Revision des GAV bewiesen, wie wichtig ihm Verbesserungen zugunsten der Angestellten gerade in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld sind.»