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Mittwoch
17.03.2010

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird seine neuen Werbe- und Sponsoringrichtlinien erst Anfang Sommer publizieren. Grund der Verzögerung ist die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Bereits in Kraft getreten ist aber die Aufhebung des Werbeverbots für Wein und Bier.

Um die Richtlinien optimal auf die Anpassungen der RTVV abstimmen zu können, hat das Bakom entschieden, die Geltungsdauer der Richtlinien 2009 bis auf Weiteres zu verlängern. Die Richtlinien 2010 berücksichtigen die revidierte RTVV und werden im Laufe des Frühsommers publiziert.

Grund dafür, dass es überhaupt Anpassungen braucht, sind die TV-Stationen unserer Nachbarländer. Sie verfügen über mehr Werbe- und Sponsoringmöglichkeiten als wir. Dies wegen der Änderung der internationalen Regelung im Bereich Fernsehen. Damit die schweizerischen Veranstalter gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt werden, wurde im Rahmen einer Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) das schweizerische Recht an die internationalen Bestimmungen angeglichen - es wurde eine Lockerung unserer Regeln vorgenommen.

Seit dem 1. Februar 2010 ist das Werbeverbot für Bier und Wein für alle Radio- und Fernsehveranstalter aufgehoben. Verboten bleibt aber Werbung für alkoholische Getränke, die dem Alkoholgesetz unterstehen (gebrannte Wasser). Diese Anpassung des Schweizer Rechts ist indirekt die Folge des Media-Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft, das vom Parlament verabschiedet wurde und am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

Für die Ausgestaltung der Alkoholwerbung gelten nach wie vor die Vorschriften in Art. 16 RTVV, die insbesondere dem Jugend- und Gesundheitsschutz dienen.

In einzelnen Bereichen (z. B. Product Placement) weisen die internationalen Regelungen neu strengere Anforderungen auf. Auch hier wurde die schweizerische Regelung angepasst. Die revidierte Verordnung wird am 1. April 2010 in Kraft treten.

Die Richtlinien sind auf dem Internet publiziert und erläutern die Praxis des Bakom zu Fragen rund um Werbung und Sponsoring. Neues Recht wird damit nicht geschaffen. Mit den Richtlinien sollen die Voraussetzungen für eine voraussehbare und rechtsgleiche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen werden.