Darf man im Büro private E-Mails lesen? Diese und andere Fragen regelt die neue Verordnung für die Nutzung des Internets und E-Mail in der Verwaltung des Kantons Zürich, die am 1. Oktober in Kraft tritt. Der Privatgebrauch von Internet und E-Mail werde - analog zum Telefon - nicht untersagt, aber auf ein Minimum beschränkt, heisst es in der Mitteilung der kantonalen Kommunikationsabteilung vom Donnerstag. Mit der Verordnung wissen die Mitarbeitenden, wie sie Internet und E-Mail nutzen dürfen und mit welchen Konsequenzen sie im Fall eines Missbrauchs zu rechnen haben.
Die Verordnung schaffe für den Kanton zudem die rechtlichen Grundlagen, um problematische Internetseiten zu sperren oder zu überprüfen, ob die Mitarbeitenden die Vorgaben einhalten. Auswertungen über die Internet-Nutzung und den E-Mail-Verkehr einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen aber gemäss Regierungsrat auf das Notwendigste beschränkt werden. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen würden die Strafverfolgungsbehörden aktiv.
Donnerstag
25.09.2003