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Mittwoch
26.01.2011

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) am Mittwoch verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. April 2011 festgelegt. Die neuen Bestimmungen regeln die Modalitäten in Bezug auf die Einführung und den Betrieb der UID und definieren den Inhalt des UID-Registers. Sie setzen zudem die Normen und Vorschriften für den Austausch, die Verwendung, die Bekanntgabe sowie den Schutz der UID-Daten fest.

Das im Juni 2010 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die schweizweite Einführung einer einheitlichen und eindeutigen Unternehmens-Identifikationsnummer. Neben der Einführung der UID regelt das UIDG auch den Aufbau eines eigenständigen und teilweise öffentlich zugänglichen UID-Registers, das bei der Zuweisung, Verwaltung, Verwendung und Abfrage der UID von Bedeutung ist, wie aus dem Bundeshaus gemeldet wurde.