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Freitag
14.02.2014

IT / Telekom / Druck

In Zukunft dürfte die Verwaltung der Internet-Domainnamen «.ch» und «.swiss» in einer separaten Verordnung geregelt werden. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ruft die betroffenen Kreise dazu auf, zum Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID) Stellung zu nehmen.

Die Anhörung umfasst auch Änderungen in der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV), in der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) und in der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). So soll beispielsweise die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung verdoppelt werden, wie das Bakom am Donnerstag aus Biel mitteilt.

Weiter sollen die Preisangaben für Angebote im Internet verbessert und sichergestellt werden, dass Anrufe auf 0800er-Nummern immer kostenlos sind, unabhängig vom Anschluss oder dem Abonnement des Anrufers. Stellungnahmen können bis am 17. April 2014 eingereicht werden.

Der Entwurf sieht das Registry-Registrar-Modell auch für die Verwaltung der neuen generischen Domain «.swiss» vor, für die sich der Bund beworben hat. Die Domainnamen auf «.swiss» müssen die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken. Auch können nur Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche, die einen besonderen Bezug zur Schweiz haben, einen Domainnamen «.swiss» direkt beim Bakom beantragen.

Anbieter von Fernmeldediensten mit einem Jahresumsatz von unter 500 000 Franken müssen sich dem Verordnungsentwurf zufolge in Zukunft nicht mehr beim Bakom anmelden. Diese Ausnahmebestimmung dürfte für rund 100 der heute 450 registrierten Anbieter gelten.