Content:

Donnerstag
02.10.2003

Der Thurgauer Regierungsrat begrüsst die neue Verordnung zur Tabakprävention im Grundsatz. Mehr Wirkung erwartet sich die Regierung jedoch von einer neuen Vorschrift bei der Tabakbesteuerung, teilte sie am Donnerstag mit. Der Regierungsrat bezweifelt jedoch, dass mit den Bestimmungen die beabsichtigte Wirkung erzielt werden kann. Es sei fraglich, ob eine Sucht mit solchen Normen bekämpft werden könne. Eine Wirkung im Sinne der Verordnungsziele erwartet der Regierungsrat von einer neuen Vorschrift der Tabakbesteuerung. Diese verpflichtet Hersteller und Importeure von Zigaretten zu einer Abgabe in einen Tabakpräventionsfonds.

Die Bündner Regierung begrüsst die neue Tabakverordnung des Bundes. Sie bringe mehr Transparenz bei der Deklarations-, Melde- sowie Kennzeichnungspflicht und schütze die Jugend, teilte die Standeskanzlei am Donnerstag mit. Alles zur neuen Tabakverordnung im Archiv