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Samstag
12.02.2011

Das Handelsgericht Zürich hat entschieden, dass die Migros weiterhin Uhren mit der Bezeichnung M-Watch verkaufen darf. Die Mondaine Watch Ltd. hatte Ende September in einem Begehren gefordert, dass der Migros der Verkauf von Uhren unter der Bezeichnung M-Watch verboten wird. Das Gericht habe nun den Verkauf der Uhren aus einer anderen Produktion erlaubt und sei zur Auffassung gekommen, dass diese Frage in der früheren Zusammenarbeit zwischen Mondaine und Migros nicht klar geregelt gewesen sei, teilte Mondaine mit.

Bereits im August hatte das Handelsgericht einen Antrag von der Migros, welcher wiederum Mondaine den Verkauf der Uhren unter der Bezeichnung M-Watch verbieten sollte, abgelehnt. Dies, weil «die Rechte an der Marke M-Watch offensichtlich Mondaine gehören», heisst es in der Mitteilung. Mondaine hatte daraufhin die Uhren übers Internet und Telefon direkt verkauft und ist im Oktober 2010 eine Vertriebspartnerschaft mit Manor eingegangen. Mondaine hat nun 30 Tage Zeit, den Entscheid des Handelsgerichts Zürich ans Bundesgericht weiterzuziehen.