Bestimmte geschäftliche Telefongespräche sollen ohne Einwilligung der andern Beteiligten mitgeschnitten werden dürfen. Diesen Kompromissvorschlag zur Revision des Strafgesetzbuches hat am Donnerstag der Ständerat gemacht. So sollen «Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftvorfälle» auch ohne ausdrückliche oder konkludente Einwilligung aufgezeichnet werden dürfen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jegliche spätere Verwertung gestattet wäre.
Im März hatte der Nationalrat eine Sonderregelung für Mitschnitte abgelehnt, die nur der Beweisführung über den geschäftlichen Inhalt eines Gesprächs dienen. Er will, dass die Teilnehmer in jedem Fall zu Beginn des Gesprächs klar erkennbar über die Aufzeichnung informiert werden. Lenkt die grosse Kammer nicht ein, kommt es zur Einigungskonferenz.
Donnerstag
05.06.2003