Mit dem neuen Gebührenmodell für Radio und Fernsehen, das der Bundesrat am Mittwoch dem Parlament vorgelegt hat, sollen auch die Pflichten angepasst werden. «Die regionalen Fernsehstationen mit Konzession sollen künftig ihre Hauptinformationssendungen untertiteln», heisst es in der Mitteilung des Bundesrates. «Dadurch haben auch hörbehinderte Menschen die Möglichkeit, diese Programme zu nutzen.» Finanziert werden soll diese Dienstleistung aus der neuen Radio- und Fernsehabgabe.
Ebenfalls angepasst wird die Vergabe von lokalen und regionalen Radio- und Fernsehkonzessionen. Bisher wurden diese erteilt, wenn die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet war. «Diese Vorgabe führte teilweise zu langwierigen Konzessionsverfahren», so der Bundesrat. «Um die Erteilung einer Konzession zu vereinfachen, soll dies nicht mehr vorgängig geprüft werden müssen.» Die Frage der Medienkonzentration spiele bei der Konzessionierung aber nach wie vor eine wichtige Rolle. Würden mehrere gleichwertige Gesuche gestellt, erhalte jene Station die Konzession, die die Medienvielfalt am meisten bereichere.
Geändert werden soll auch die Ausschüttung der Gebührenbeträge an die privaten Radio- und Fernsehstationen. Bisher könne der Gebührenbetrag systembedingt nicht immer voll ausbezahlt werden, was durch eine flexible Lösung im RTVG künftig verhindert werden soll. «So ist neu nicht mehr ein fester, sondern ein variabler Prozentsatz aus den Empfangsgebühren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehen.»
Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Radio- und TV-Gebühren sollen auf 400 Franken pro Jahr sinken und die Reaktion vom Verband: Telesuisse-Präsident hält Vorschlag für die RTVG-Revision für «keinen grossen Wurf»