Die Lokal- und Regionalzeitungen mit Anspruch auf verbilligten Transport erhalten bei der Schweizerischen Post für das Jahr 2014 eine Zustellermässigung von 22 Rappen pro Exemplar. Für Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gibt es eine Ermässigung von 14 Rappen pro Exemplar; einen Rappen weniger als vor einem Jahr, wie ein Sprecher des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) am Freitag gegenüber dem Klein Report bestätigt.
Beide Beiträge hat der Bundesrat im Rahmen der indirekten Presseförderung genehmigt, wofür der Bund jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung stellt. Die Rabatte basieren auf der Beurteilung der Selbstdeklarationen von Verlegern durch das Bakom. Die zur Transportermässigung berechtigten Titel sind auf der Webseite publiziert.
In der Kategorie Lokal- und Regionalpresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 142 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 135,4 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für den Zustellrabatt. Damit bleibt die Anzahl der berechtigten Titel im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-1). Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 30 Millionen Franken für die Förderung der Regional- und Lokalpresse.
In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllen ab dem 1. Januar 2014 1124 Publikationen mit einer jährlichen Versandmenge von 139,1 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung. Die Zahl der förderberechtigten Titel hat im Vergleich zum Vorjahr um 42 Titel zugenommen, die Anzahl der geförderten Exemplare ist um 14,3 Millionen gestiegen.
Diese Zunahme ist auf die seit dem 1. Januar 2013 eingereichten neuen Gesuche um Erhalt von Presseförderung zurückzuführen, die das Bakom mehrheitlich positiv beurteilt hat.