Auch Würsten ist der Markenschutz nicht wurst: Ab sofort sind die beiden Namen «Saucisson neuchâtelois» und «Saucisse neuchâteloise» geschützt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) hat sie in das Register der geschützten geografischen Angaben eingetragen. Hinter «Saucisse neuchâteloise» und «Saucisson neuchâtelois» verstecken sich Wurstwaren aus Schweinefleisch, die im Kanton Neuenburg durch ein spezielles Kochverfahren hergestellt werden, wie das BLW am Mittwoch mitteilte. Beide Bezeichnungen wurden bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts verwendet.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Produkten schützen. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechenden Gebiets benutzt werden. Die Produzenten müssen sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Mittwoch
04.06.2003