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Montag
11.06.2018

Medien / Publizistik

Verteilschlüssel: Bezahl-Klicks zählen vierfach

Verteilschlüssel: Bezahl-Klicks zählen vierfach

Die Schweizer Urheberrechtspraxis ist im digitalen Zeitalter angekommen: Wurde bisher nur die Vervielfältigung von Gedrucktem vergütet, hat ab Juli auch im Netz Publiziertes ein Anrecht auf Entschädigung – sofern es «Werk»-Status hat.

«Seit Längerem hört Pro Litteris ein berechtigtes Anliegen der Inhaber von Urheberrechten, das heisst der Autoren, Übersetzer und Verlage», sagte Pro Litteris-Direktor Philip Kübler am Freitag zum Klein Report: «Wir sollen die eingezogenen Kopiervergütungen der Betriebe und Schulen auch für Online-Werke verteilen.»

Küblers Organisation kümmert sich um die Urheberrechte der Literatur und der bildenden Künste. Immer im Herbst ist Zahltag; gegen acht Millionen Schweizerfranken verteilt Pro Litteris dann an die Urheber. Bisher allerdings nur für «Werke», die gedruckt erschienen sind.

«Nun haben wir im Rahmen eines grösseren Projekts die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Entschädigung von Onlinewerken geschaffen», sagte Kübler weiter gegenüber dem Klein Report. Ab dem 1. Juli sollen neu auch Online-Werke entschädigt werden. 

Ab diesem Stichtag können Betreiber von Websites mit redaktioneller Verantwortung zählen lassen, wie oft auf ihre Texte zugegriffen wird. Kübler: «Unter genau geregelten Voraussetzungen wird die Zählung und die Meldung der Berechtigten dann im Folgejahr zu Entschädigungen führen – erstmals 2019.»

Vorausgesetzt wird, dass das Online-Werk keinen technischen Kopierschutz hat, mindestens 2000 Zeichen umfasst und 1000 Zugriffe im Jahr erzielt. Zugriffe gegen Bezahlung werden dabei vierfach gerechnet.

Die neuen digitalen Entschädigungen kommen zu den bisherigen Reprografie-Entschädigungen hinzu, die Pro Litteris an die Urheber und Verlage für Texte und Bilder auf Papier auszahlt.

Die Schweiz habe ein für Nutzer «grosszügiges Urheberrechtsgesetz», das den Betrieben und Schulen gegen «moderate Pauschalen» das Vervielfältigen erlaube, sagte Philip Kübler zum Hintergrund des Schweizer Entschädigungssystems.