Die deutschen Landesmedienanstalten wollen, dass bei der Ausgestaltung der Netzneutralität in der EU-Verordnung «Vielfalt» noch mehr berücksichtigt wird. Ausnahmeregelungen für «Spezialdienste» mit Sonderbehandlung sollen stärker eingeschränkt werden, kritisiert das Aufsichtsgremium des privaten Radios und TVs in Deutschland.
Netzneutralität sei für die Medienanstalten «kein rein technisches Thema», sagte Siegfried Schneider, der die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten präsidiert. Die Medienanstalten wollen sich daher bei der Umsetzung der EU-Verordnung zur Netzneutralität, die sogenannte Telecom Single Market-Verordnung, «für die Sicherheit der inhaltlichen Vielfalt und die Stärkung der Nutzerrechte» einsetzen.
Eines der Ziele der Regelung der Netzneutralität ist es, die Verfügbarkeit und Qualität des «offenen» Internets zu garantieren. Es müsse jedoch ein «klares Regel-Ausnahme-Verhältnis» definiert werden. «Die nun von der BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) formulierten Leitlinien sind aber bei der Definition der Ausnahmen immer noch zu unspezifisch», so die Hauptkritik des Aufsichtsgremiums des privaten Rundfunks.
Ein Dorn im Auge der Medienanstalten ist zum Beispiel die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit, Spezialdienste zu erlauben. «Aus Gründen der Chancengleichheit» sehen sie die bevorzugte Durchleitung einzelner Angebote «sehr kritisch». Die entsprechende Ausnahmeregelungen sollen noch enger formuliert werden. Zudem halten sie einen Spezialdienst «Audiovisuelle Medien» nicht für nötig.
In der Stellungnahme argumentieren sie ausserdem gegen das sogenannte Zero-Rating, bei dem das Datenvolumen «für einzelne Angebote» nicht angerechnet wird. Dies könnte zu einer Bevorzugung einzelner Angebote führen, so die Befürchtung.
Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland sind für die Zulassung und Aufsicht, den Aufbau und die Fortentwicklung des privaten Radios und Fernsehens in Deutschland zuständig.