Video-Streaminganbieter wie Amazon und Netflix sollen in der EU künftig den gleichen Richtlinien unterliegen wie Fernsehsender. Sprich: Sie müssen in Zukunft 30 Prozent europäische Werke in ihrem Katalog vorweisen. Dies beschlossen die Medienminister der Unions-Länder am Dienstag in Brüssel.
Die Reform ist jedoch noch nicht unter Dach und Fach. Diese muss noch zwischen dem Ministerrat und dem EU-Parlament verhandelt werden. Das Parlament hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine 30-Prozent-Quote ausgesprochen.
Die Minister beschlossen weiter, dass Vorgaben zum Schutz Minderjähriger auch auf soziale Medien ausgeweitet werden müssen, bei denen «die Bereitstellung audiovisueller Inhalte ein wesentlicher Bestandteil ist», wie der EU-Rat in einer Mitteilung schreibt.