Die Rechtskommission des Nationalrates (RK) hält es nicht für angebracht, das Verbot von Telefonmitschnitten im Geschäftsleben zu lockern. Sie ist damit anderer Ansicht als der Ständerat, der eine Änderung des Strafgesetzbuches gebilligt hat. Die Rechtskommission stört die Ungleichheit zwischen den Gesprächsteilnehmern, die im Besitz der Aufzeichnung sind, und jenen, die nicht darüber verfügen. Auch fehlen ihr Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Mitschnitten. Bis Ende 1997 war die Aufzeichnung von Telefongesprächen faktisch schrankenlos zulässig. Seither ist einzig der Mitschnitt von Notrufen für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste straflos. Der Ständerat will, dass jede Aufzeichnung zugelassen wird, wenn der Gesprächspartner vorgängig über den Mitschnitt informiert wird.
Dienstag
15.01.2002