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Donnerstag
29.06.2017

Vermarktung

Millionen aus Fernseh- & Marketingrechten

Millionen aus Fernseh- & Marketingrechten

Milliardenumsätze und kaum Steuerabgaben: In der Schweiz niedergelassene Grossverbände wie die Fifa, die Uefa oder das Ioc geniessen aufgrund ihrer Rechtsform als Verein steuerrechtliche Vorteile, von denen wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen eigentlich ausgeschlossen sind.

Der Grund liegt darin, dass Vereine einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck erfüllen sollen. Bei Vereinen wie der Fifa, der Uefa und dem Ioc ist diese Definition nicht mehr als eine Farce. Dies findet auch die Präsidentin der Grünen, Regula Rytz (Bild), für die es mit dieser Narrenfreiheit aber schon bald vorbei sein soll.

In einer parlamentarischen Initiative forderte sie deshalb, dass solche «Grossverbände mit hohen Umsätzen» nicht mehr den gleichen juristischen Spielregeln wie Kleinstvereine unterstehen dürfen. Denn für die Nationalrätin ist klar, dass diese Vereine einer vereinsrechtswidrigen wirtschaftlichen Ausrichtung folgen.

Dies illustriert sie am Beispiel der Fifa. «Die Fifa hat in den Jahren 2011 bis 2015 Erträge von 5.718 Milliarden US-Dollar eingespielt, wovon 72 Prozent aus der Verwertung von Fernseh- und Marketingrechten stammen. Nur 20 Prozent der erzielten Mittel wurden in Entwicklungsprojekte investiert, die gemäss Statuten Hauptzweck der Fifa sein sollten», so Rytz zum Klein Report.

Das Problem: Laut der Nationalrätin zeigt sich immer wieder, dass die Behörden keine Möglichkeit hätten, Verein in der Dimension einer Fifa auf ihre Zweckerfüllung hin zu überprüfen. Eine mögliche Lösung für dieses Problem sieht Rytz in gesetzlichen Auflagen als Voraussetzung für tiefere Steuern.

«Eine Optimierungsmöglichkeit wäre aus meiner Sicht, diese Steuervergünstigungen bei Grossverbänden mit kaufmännischem Gewerbe oder zumindest teilweise wirtschaftlichen Zweck an klare Kriterien bezüglich Governance und Transparenz zu binden», so die Politikerin weiter.

Wenig Unterstützung erhielt sie mit ihrem Vorschlag in der Rechtskommission des Nationalrats, welche die parlamentarische Initiative mit 17 zu 6 Stimmen versenkte. In einer Mitteilung begründet die Kommission ihren Entscheid damit, dass im geltenden Vereinsrecht bereits die notwendigen Instrumente vorhanden seien, um die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen.

Namentlich seien dies die Buchführungspflicht und die ordentliche Revision durch die Revisionsstelle. Die Kommission ist weiter der Meinung, dass gewisse Probleme von grossen Sportsverbänden «nicht grundsätzlich auf die Rechtsform des Vereins» zurückzuführen seien.