Content:

Donnerstag
18.09.2014

IT / Telekom / Druck

Der Nationalrat will dem Konsumenten, der online Waren kauft, kein Widerrufsrecht gewähren. Dies im Unterschied zu Waren, die er übers Telefon erstanden hat. Hier soll der Käufer innert 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Zurzeit ist ein Widerrufen von Kaufverträgen nur bei Geschäften an der Haustüre möglich. Der Ständerat wollte dies auf die Telefon- und Onlinegeschäfte erweitern. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat lehnte ein allgemeines Widerrufsrechts im Onlinehandel nun mit dem Argument ab, dass keine Überrumpelungsgefahr bestünde, wie sie am Telefon oder an der Haustüre gegeben sei.

Für Justizministerin Simonetta Sommaruga ist dies zwar stichhaltig. Die Tücke bei Onlinekäufen sei aber, dass der Käufer die Ware, die er kaufe, nicht sehe, entgegnete die Bundesrätin. Hinzu komme, dass den EU-Bürgern seit Juni ein allgemeines Widerrufsrecht zustehe.

Kaum für Diskussionen sorgte dagegen die Ausdehnung des Widerrufsrechts auf Telefongeschäfte.