Der Bundesrat ist mit seiner Empfehlung, die Motion «Unterbindung der Umgehung des Werbeverbots für Ärztinnen und Ärzte» abzulehnen, im Nationalrat abgeblitzt. Der Rat überwies den Vorstoss von SP-Ständerat Thomas Hardegger mit 99 zu 79 Stimmen.
Hardegger hatte den Bundesrat aufgefordert, «die immer häufigere, aggressivere und durchsichtigere Werbung für medizinische Eingriffe und Behandlungen mit geeigneten Anpassungen bei den gesetzlichen Grundlagen zu unterbinden».
Zwar sei die direkte Werbung für medizinische Verrichtungen untersagt, doch statt der Ärzte würden nun die Kliniken, medizinische Zentren oder Arztpraxen für Behandlungen, unter anderem mit Informationsveranstaltungen, relativ direkt für verschiedene medizinische Eingriffe werben, so Hardegger.
«Bei all diesen stehen nicht der Nutzen, nicht die Qualität und auch nicht die evidenzbasierte Medizin im Vordergrund, sondern prioritär die wirtschaftlichen Vorteile für den Leistungserbringer», so der SP-Politiker. «Ebenso wenig werden die Kriterien der Grundversicherung `wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich` als Maxime eingehalten.»
Bundesrat Alain Berset schlug während der Debatte in der Sommersession vor, die Motion abzuschreiben. Er argumentierte, die Kontrolle der Werbung sei heute ausreichend und würde es erlauben, missbräuchliche Werbung zu verbieten. Der Nationalrat gab sich mit der Erklärung des Bundesrates allerdings nicht zufrieden und überwies die Motion.