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Donnerstag
13.03.2014

TV / Radio

Der Nationalrat hat sich gegen eine Finanzierung der SRG direkt über den Bundeshaushalt ausgesprochen. Eine solche Finanzierung hatte GLP-Nationalrat Jürg Grossen am Mittwoch während der Frühlingssession im Nationalrat verlangt. Er beantragte, die Vorlage des Bundesrates zur RTVG-Revision an die Regierung zurückzuweisen.

«Sowohl der Bundesrat wie auch die vorberatende Kommission sprechen sich für ein Inkasso ohne `Opting-out` aus», begründete Grossen seinen Vorstoss. «Vor diesem Hintergrund ist es eine unnötige Bürokratie, ein aufwendiges Inkasso an ein privates Unternehmen auszulagern und dazu noch die Eidgenössische Steuerverwaltung mit einer aufwendigen Eintreibung einer Unternehmensabgabe zu belasten.»

Grossen kommt zum Schluss: «Die einzig logische und effiziente Lösung ist ein unbürokratisches Verfahren über den Bundeshaushalt. Damit würde sich eine separate Inkassostelle erübrigen.»

Ein ähnliches Votum gab SVP-Nationalrätin Natalie Rickli ab. Sie forderte, dass der Bundesrat dem Parlament zuerst eine Botschaft zur genauen Definition des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages von Radio und Fernsehen vorlegen soll. Zudem will sie, dass eine obligatorische Volksabstimmung durchgeführt wird, um abzuklären, «ob die Mehrheit von Volk und Ständen gewillt ist, eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine neue Mediensteuer zu schaffen».

Widerstand gegen die Finanzierung über den Bundeshaushalt kam - ausser von der SVP - aus allen Fraktionen. «Kommission und Bundesrat haben sich zusätzlich zum vorgeschlagenen Abgabesystem noch mit sechs weiteren alternativen Finanzierungssystemen von der Erhöhung der Mehrwertsteuer über die Erhöhung der direkten Bundessteuer bis zur nutzungsabhängigen Abgabe befasst», meinte FDP-Nationalrätin Gabi Huber. «Alle wurden verworfen, weil eben die Nachteile überwiegen.»

Klare Worte für die Bezahlung über die Steuern fanden die Nationalrätinnen Viola Amherd und Edith Graf-Litscher. «Auch dem zweiten Argument (...), eine Finanzierung über Steuern bzw. über den Bundeshaushalt sei die bessere Lösung, können wir nicht folgen», so Amherd, Nationalrätin der CVP. «Der grösste Nachteil einer Finanzierung über Steuern liegt darin, dass die von der Verfassung garantierte Unabhängigkeit der Programmveranstalter verletzt werden könnte.»

In dieselbe Kerbe schlug SP-Nationalrätin Graf-Litscher. «Für die SP ist es wichtig, dass die künftige Finanzierung des audiovisuellen Service public über eine Gebühr und nicht über eine Steuer geschieht», sagte sie. «Es ist gerade der Vorzug der Schweiz, publizistisch und unternehmerisch einen staatsfernen Service public zu haben. Es gibt Länder, in denen sich Programmmacher vor parlamentarischen Kommissionen rechtfertigen müssen. Das entspricht nicht uns Schweizerinnen und Schweizern.»

Der Antrag von Natalie Rickli wurde schliesslich mit 71 zu 115 Stimmen abgelehnt, der Vorstoss von Jürg Grossen scheiterte mit 78 zu 101 Stimmen.