Der Nationalrat hat am Mittwoch die Revision des Datenschutzgesetzes mit 97 zu 64 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Nationalrat verlangt eine schlankere und wirtschaftsfreundlichere Vorlage. Die Vorlage des Bundesrats sei zu perfektionistisch, sagten die Sprecher der bürgerlichen Mehrheit. Das schweizerische Datenschutzniveau sei sehr hoch, habe deshalb auch das Gütesiegel der EU erhalten und werde als gleichwertig anerkannt. Der Datenaustausch mit der EU sei weiterhin gewährleistet. Laut dem bundesrätlichen Entwurf sollen Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, besser informiert werden. Private und Bundesbehörden müssten die Betroffenen aktiv in Kenntnis setzen, wenn sie besonders schützenswerte Daten speichern und auswerten. Wenn jemand Widerspruch erhebt, muss der Inhaber der Datensammlung die Datenbearbeitung einstellen und innert zehn Tagen einen Rechtfertigungsgrund geltend machen. Dies käme einer superprovisorischen Verfügung gleich, die missliebige Abklärungen blockieren könnte, sagte Kommissionssprecher Norbert Hochreutener (CVP/BE).
Die Minderheit beantragte, das Geschäft in die Kommission zurückzunehmen und dort die Detailberatung zu erledigen. Es komme einer Selbstentmächtigung der Rechtskommission gleich, bei der Verwaltung Schutz zu suchen und diese die Arbeit machen zu lassen, sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Justizminister Christoph Blocher hätte es ebenfalls vorgezogen, dass das Datenschutzgesetz von der Rechtskommission verbessert wird. Das noch junge Gesetz müsse wegen der seinerzeit nicht absehbaren rasanten Entwicklung der neuen Informationstechnologien revidiert werden.
Mittwoch
10.03.2004