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Dienstag
12.03.2013

Der Ständerat hatte sich bei der Beratung der Swissness-Vorlage bereits für strengere Vorgaben für Produkte, die mit der Marke Schweiz beworben werden, ausgesprochen. Am Montag hat nun auch der Nationalrat eingelenkt.

Damit muss bei Lebensmitteln der Anteil der Rohstoffe, die aus der Schweiz stammen, mindestens 80 Prozent betragen. Nachdem anfänglich noch eine 60-Prozent-Regelung für stark verarbeitete Produkte diskutiert wurde, änderte der Ständerat bereits im November seine Meinung und forderte strengere Regeln. Damit folgte der Ständerat dem Willen des Bundesrates.

Die Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln hat der Nationalrat - ebenfalls wie vom Bundesrat und dem Ständerat vorgeschlagen - fallen gelassen. Dies, weil kein sinnvolles Kriterium zur Trennung der beiden Kategorien gefunden wurde. Würde man die Zolltarife nehmen, wären Käse und Erdbeerjoghurt schwach, Brot und Rhabarberjoghurt hingegen stark verarbeitete Lebensmittel. Dass eine solche Unterscheidung keinen Sinn macht, leuchtete dem Rat ein.

Die Sonderregel für Milchprodukte, die zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen müssen, behielt der Nationalrat hingegen trotz Widerstand von Bundesrat Simonetta Sommaruga bei.

Keine Einigung gab es bei den industriellen Produkten. Während der Ständerat einen 50-Prozent-Anteil fordert, hat der Nationalrat auch am Montag auf der 60-Prozent-Regelung beharrt.

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