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Montag
17.03.2014

TV / Radio

Der Nationalrat will TV-Sender, die bisher keinen Gebührenanteil erhalten haben, nicht von jeglichen Pflichten befreien. Ebenso lehnte der Rat neue Pflichten für die internationalen Sender mit einem Schweizer Fenster ab.

Der Bundesrat hat in seiner Vorlage zur RTVG-Revision einen neuen Artikel 3a formuliert. Darin heisst es, «Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig». SVP-Nationalrätin Natalie Rickli beantragte, den Artikel auszubauen. Im ersten Abschnitt sollte dieser ihrer Meinung nach folgendermassen abgeändert werden: «Radio und Fernsehen sind inhaltlich und finanziell vom Staat unabhängig. Die Autonomie in der Programmgestaltung ist gewährleistet.»

Sie schlug zudem einen zweiten Abschnitt vor, der darauf abzielte, den TV-Veranstaltern, die vom Staat finanziell unabhängig sind, mehr Freiheiten einzuräumen. «Pflichten zur Programmgestaltung dürfen nur Sendern auferlegt werden, welche Gebührenanteile beziehen», lautete ihr Vorschlag.

Der Antrag wurde am Ende mit 111 zu 69 Stimmen abgelehnt. «Dieser Absatz hätte zur Folge, dass die Sender ohne Gebührenunterstützung inhaltlich völlig frei wären», votierte CVP-Nationalrätin Viola Amherd. «Diesen Freipass wollen wir aber nicht spielen. Die Programmbestimmungen in Artikel 4 RTVG sind aus unserer Sicht unabdingbar: Die Respektierung der Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot und das Verbot der Gewaltverherrlichung stehen für uns nicht zur Disposition, weshalb wir den Minderheitsantrag ablehnen.»

Kein Gehör fand auch der Antrag von SP-Nationalrätin Valérie Piller Carrard. Sie wollte neben den Fernsehveranstaltern mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot auch die ausländischen Fernsehveranstalter mit Werbefenstern für die Schweiz bei der Förderung des Schweizer Filmschaffens in die Pflicht nehmen.

Bisher müssen nur die Veranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programm, welche in ihrem Programm Filme ausstrahlen, gemäss RTVG mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für den Ankauf, die Produktion oder die Koproduktion von Schweizer Filmen aufwenden oder eine entsprechende Förderungsabgabe von höchstens 4 Prozent bezahlen.

Bundesrätin Doris Leuthard zeigte zwar Verständnis für das Anliegen, sprach sich aber für die Ablehnung aus. «Auf den ersten Blick ist es einleuchtend, dass mehr Geld aus dem Ausland für das schweizerische Filmschaffen vorhanden wäre und auch diese Fernsehveranstalter in die Pflicht genommen werden sollen», sagte sie. «Es würde für die schweizerischen Veranstalter gegenüber den ausländischen keine Benachteiligung entstehen.»

«Rechtlich aber können Sie das nicht durchsetzen», so die Medienministerin weiter. «Wir haben ausländische Veranstalter, die nicht dem schweizerischen Recht unterstehen, sondern natürlich dem Recht des Staates, aus dem sie senden. Das schreibt auch das europäische Regelwerk vor, indem es das Territorialitätsprinzip festlegt. Auch wenn man das inhaltlich noch als wünschenswert erachten würde, können Sie doch die Belastung von ausländischen Veranstaltern rechtlich nicht durchsetzen.»

Die Nationalrätin Valérie Piller Carrard zog den Antrag zurück, bevor es zu einer Abstimmung kam.