Mit politischer und religiöser Werbung könnten private Rundfunkanbieter erhebliche Zusatzeinnahmen generieren. Doch der neuen Einnahmequelle wird ein Riegel vorgeschoben: Der Nationalrat lehnte am Donnerstag eine Initiative für die Lockerung des geltenden Werbeverbots mit 95 zu 83 Stimmen ab.
Anders als im Online-Bereich verbietet das geltende Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG) den Rundfunkanbietern das Ausstrahlen politischer und religiöser Werbung: «Grundlos», findet SVP-Nationalrat Thomas Matter, der die Gleichbehandlung von privaten Rundfunk- und Online-Anbietern fordert.
Seine Initiative zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit privater Programmanbieter ab: Während bei den öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern das Verbot aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung allenfalls Sinn mache, erachtet Matter ein analoges Verbot für Privat-Fernsehen und -Radios insbesondere aufgrund der «zunehmenden Verbreitung» politischer Werbung im Internet als überholt.
Bei der Mehrheit im Nationalrat stiess Matters Initiative am Donnerstag auf taube Ohren. Der Entscheid durch den Ständerat steht noch aus.